1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Entdeckerhaus gGmbH & Kita Technologiepark e.V. unter der Domain https://entdeckerkinder-bremen.de/ sowie für die dort verlinkten Unterseiten der sechs angeschlossenen Einrichtungen. Davon 5 Kindertagesstätten und ein Hort:
– Das Entdeckerhaus
– Die Entdeckerkids
– Die Entdeckerinsel
– Der Entdeckerturm
– Die Entdeckerwelt
– Der Entdeckerhort
2. Rechtsgrundlage
Unsere Träger möchten, dass alle Menschen unsere Website und digitalen Angebote nutzen können. Diese Erklärung basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BFSG-Verordnung (BFSGV), die seit dem 28. Juni 2025 gelten. Wir richten uns nach den technischen Regeln EN 301 549 und WCAG 2.1, Stufe AA. Sie zeigen, wie Webseiten so gestaltet werden, dass sie für alle gut nutzbar sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Wir arbeiten laufend daran, unsere Website zu verbessern. Wenn Sie Probleme beim Zugriff auf unsere Angebote haben oder Verbesserungen vorschlagen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://entdeckerkinder-bremen.de/ ist teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß BFSG vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte werden schrittweise angepasst.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
– PDF-Dokumente (z. B. Anmeldeformulare) sind teilweise nicht barrierefrei.
– Einige Fotos enthalten noch keine Alternativtexte.
– Videos enthalten keine Untertitel.
– Farbkontraste einzelner Elemente sind noch nicht ausreichend (z B. Buttons, hellgrüne Schrift)
Begründung:
Eine vollständige Überarbeitung ist bis Ende 2026 geplant.
5. Erstellungs- und Überprüfungsverfahren
Diese Erklärung wurde im Juli 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Letzte Überprüfung: 15. Juli 2025
Stand dieser Erklärung: 1. August 2025
6. Feedback und Kontakt
Entdeckerhaus gGmbH & Kita Technologiepark e.V.
Tietjenstraße 21
28359 Bremen
E-Mail: verwaltung@entdeckerkinder-bremen.de
Sollten Sie auf unserer Homepage auf Barrieren stoßen, dann senden Sie uns gerne eine E-Mail.
Darin bitte angeben, was Ihnen an Barrieren aufgefallen ist. (mit Beschreibung, wo genau und welche Barriere)
7. Durchsetzungsverfahren
Zuständige Behörde: Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Bremen.
8. Geplante Maßnahmen
– Überarbeitung aller PDF-Dokumente
– Ergänzung von Alternativtexten und Untertiteln
– Prüfung der Farbkontraste
9. Erklärung zur digitalen Teilhabe
Entdeckerhaus gGmbH & Kita Technologiepark e.V. versteht Barrierefreiheit als Beitrag zur digitalen Teilhabe und Inklusion. Unser Ziel ist es, allen Familien und Interessierten einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
